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FG Düsseldorf 12.05.2004 13 K 1030/01 G, NWB 37/2004 S. 293

Einkommensteuer | Einkünfte eines Sprachheilpädagogen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Sprachheilpädagogen, die keine Zulassung nach dem Logopäden- oder Heilpraktikergesetz haben, sind grds. gewerblich tätig. Liegen besondere Umstände vor, können Sprachheilpädagogen aber auch eine unterrichtende Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben. Das entschieden, dass der Kl. – der in den Streitjahren eine Zulassung der zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen nach § 124 Abs. 2 SBG V besaß – aus seiner Tätigkeit als Sprachheilpädagoge Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt. Das FG beruft sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf das (NWB EN-Nr. 51/2004; entgegen , BStBl 2003 I S. 183).

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