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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 1030/01 G EFG 2005 S. 958 Nr. 12

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2SGB V § 124 Abs. 2

Die Tätigkeit als selbständiger Sprachheilpädagoge ist freiberuflicher Natur

Leitsatz

Ein durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassener Sprachheilpädagoge übt unabhängig von der Erteilung einer berufsrechtlichen Erlaubnis eine dem Katalogberuf des Krankengymnasten ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 958 Nr. 12
KÖSDI 2005 S. 14775 Nr. 9
KAAAB-50851

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.05.2004 - 13 K 1030/01 G

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