Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 9 K 4059/03 EFG 2004 S. 1620

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c

Praktikum als kindergeldrechtliche Berufsausbildung

Kindergeldanspruch bei Suche des Kindes nach Ausbildungsplatz und Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung

Praktikum des Kindes als Berufsausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Nr. 2 a EStG

Ausbildungsplatzsuche eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG

Kindergeld

Leitsatz

1. Ein Praktikum des Kindes ist nur dann als Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzuerkennen, wenn ein Bezug zu einem ernsthaft angestrebten Berufsziel glaubhaft gemacht wird.

2. Ein Kind kann auch dann als Ausbildungsplatz suchend nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig sein, wenn es unmittelbar vor der Bewerbung keinen Tatbestand nach § 32 Abs. 4 S. 1 EStG erfüllt hat und eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Nur eine Vollzeiterwerbstätigkeit würde eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung ausschließen.

3. Bloße Informationsgespräche bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes genügen nicht zur Bejahung eines ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1620
EFG 2004 S. 1620 Nr. 21
QAAAB-24699

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 26.05.2004 - 9 K 4059/03

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen