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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 266/01 EFG 2004 S. 1505

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62 S. 1 EStG § 40b Abs. 1 S. 1EStG § 38TVG § 5

Steuerpflicht der auf tarifvertraglichen Verpflichtungen beruhenden Arbeitgeberbeiträge zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer

Lohnsteuer

Leitsatz

Auf der Grundlage eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages geleistete Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (hier: an die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckereihandwerks) sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Einkommensteuer befreit (Anschluss an , BStBl II 1971, 22).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1505
EFG 2004 S. 1505 Nr. 20
QAAAB-24673

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.05.2004 - 8 K 266/01

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