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Thüringer FG Urteil v. - II 1177/03 EFG 2006 S. 1038 Nr. 14

Gesetze: EStG 1997 § 3 Nr. 62 S. 1 EStG 1997 § 40b Abs. 1EStG 1997 § 40b Abs. 2TVG § 5GG Art. 9 Abs. 3

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 62 EStG für Arbeitgeberleistungen an eine Zusatzversorgungskasse aufgrund eines allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags

Leitsatz

1. Werden tarifvertragliche Bestimmungen über ein Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer (hier: im Bereich der Landwirtschaft) vom zuständigen Bundesministerium (hier: für Arbeit und Sozialordnung) gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemein gültig erklärt und ist ein selbst nicht tarifgebundener Arbeitgeber deswegen zur Erbringung entsprechender Leistungen an die Zusatzversorgungskasse verpflichtet, so sind diese Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 62 Satz 1, 3. Alternative EStG „…nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung”…) steuerfrei.

2. Mit „gesetzlichen Vorschriften” i.S. von § 3 Nr. 62 Satz 1, 2. Alternative EStG sind nur formelle Gesetze gemeint, die in einem verfassungsmäßigen-förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen sind. Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sind keine formellen Gesetze in diesem Sinne.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1038 Nr. 14
PAAAB-81917

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Thüringer FG, Urteil v. 17.11.2005 - II 1177/03

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