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FG Saarland 26.05.2004 1 K 323/00, NWB 27/2004 S. 213

Einkommensteuer | unbeschränkte Steuerpflicht von Mitgliedern der NATO-Truppe (§ 1 Abs. 1 EStG; § 8 AO)

Ob sich ein Mitglied der NATO-Truppe „nur in dieser Eigenschaft” im Inland aufhält, ist nicht nur anhand der Einschätzung des Truppenmitglieds selbst und der Bescheinigungen seiner Dienstvorgesetzten zu beurteilen, sondern anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Wenn sich ein Mitglied der NATO-Truppe seit über 15 Jahren im Inland aufhält, mit einer im Inland berufstätigen Frau verheiratet ist, mit dieser zwei Kinder hat, mit seiner Familie im Einfamilienhaus der Ehefrau wohnt und es eine durch seinen Dienstherrn vorgesehene Versetzung ins Ausland durch Beförderungsverzicht und den Antrag auf Ausscheiden aus der Truppe abwendet, spricht dies dafür, dass es sich nicht nur wegen seiner Truppenzugehörigkeit im Inland aufhält ().

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