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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 5219/98 E EFG 2004 S. 401

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen

Leitsatz

Die Übertragung von Geld- und Wertpapiervermögen an Angehörige der nachfolgenden Generation gegen Eingehung einer der Versorgung dienenden Zahlungsverpflichtung stellt nach der maßgebenden historischen Inhaltsbestimmung keine steuerlich privilegierte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen dar, die bezüglich der erbrachten Zahlungen zu einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last führen könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 374 Nr. 7
EFG 2004 S. 401
EFG 2004 S. 401 Nr. 6
OAAAB-16218

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.11.2002 - 15 K 5219/98 E

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