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FG Köln Urteil v. - 2 K 8306/98

Gesetze: EStG § 10 Abs 3, EStDV § 48 Abs 3, GG Art 3 Abs 1

Sonderausgaben:

Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG 1990 und 1997 verfassungsgemäß

Leitsatz

1) Die Höchstbetragsregelung in § 10 Abs. 3 EStG ist in 1990 und 1997 noch nicht verfassungswidrig.

2) Ungleichbehandlungen in bezug auf die steuerrechtliche Regelung des Vorwegabzugs und dessen Kürzung bei Selbständigen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Personen mit beitragsloser Versorgungsanwartschaft sind nicht grundsätzlich verfassungswidrig.

3) Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Abzugsfähigkeit einer Spende gemäß § 48 Abs. 3 EStDV von der Vorlage einer Spendenbestätigung abhängig gemacht wird.

Fundstelle(n):
QAAAB-14175

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 16.12.1999 - 2 K 8306/98

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