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FG Köln Urteil v. - 15 K 7397/94 EFG 2002 S. 806

Gesetze: EStG § 33c, EMRK Art 6, EStG § 10 Abs 3, EStG § 53

Familienleistungsausgleich:

Rechtmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs 1992

Leitsatz

1) Der Familienleistungsausgleich für das Jahr 1992 i.d.F. des § 53 EStG ist nicht verfassungswidrig.

2) § 33c EStG ist nicht über seinen Regelungsgehalt hinaus auf andere Sachverhalte anwendbar.

3) Art. 6 EMRK ist auf das finanzgerichtliche Verfahren nicht anwendbar.

4) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus § 19 EStG abzugsfähig.

5) Die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG ist nicht verfassungswidrig.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 806
EFG 2002 S. 806 Nr. 13
QAAAB-08956

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FG Köln, Urteil v. 02.07.2001 - 15 K 7397/94

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