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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 505/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Vorhalten eines Arbeitszimmers während des Erziehungsurlaubs

Leitsatz

  1. Aufwendungen für ein Arbeitszimmer verlieren ihren Werbungskosten-Charakter nicht dadurch, dass eine Stpfl. während ihres Erziehungsurlaubs keine Einnahmen erzielt.

  2. Entscheidend ist, dass die Aufwendungen für das Arbeitszimmer im Hinblick auf erstrebte künftige Einnahmen aufgewendet werden und auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs die Absicht besteht, nach Ablauf der Urlaubszeit wieder Einkünfte zu erzielen.

  3. In derartigen Fällen besteht ein hinreichend klarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der in Aussicht genommenen und nach Ablauf des Erziehungsurlaubs wieder aufgenommenen Berufstätigkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 850 Nr. 16
LAAAB-13572

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.02.2001 - 9 K 505/99

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