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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 807/01

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, FGO § 40 Abs. 1, AO 1977 § 164 Abs. 3 S. 1, AO 1977 § 164 Abs. 2 S. 2

Gesellschaftliche Veranlassung von Barauszahlungen an den Treugebergesellschafter

Zulässigkeit der auf Änderung eines Steuerbescheids nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 gerichteten Klage bei Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts durch das FA

Körperschaftsteuer 1997

Leitsatz

1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn der Gesellschaftergeschäftsführer dem ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer und nunmehrigen Treugebergesellschafter einer GmbH, der gleichzeitig Bevollmächtigter des verbundenen Buchführungs- und Geschäftsführungsunternehmens ist, Gesellschaftsmittel persönlich in bar auszahlt, um allenfalls möglicherweise später eine abweichende Zuordnung dieser Mittel zu betrieblichen Zwecken vorzunehmen (hier: Abschluss eines Darlehensvertrages mit dem verbundenen Buchführungs- und Geschäftsführungsunternehmen ohne Zuordnung der Barauszahlungen zu diesem Rechtsverhältnis).

2. Zur Zulässigkeit einer auf Änderung der Körperschaftsteuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 gerichteten Verpflichtungsklage bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung durch das FA während des finanzgerichtlichen Verfahrens (Ablehnung des , BStBl. II 1984, 788).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-12823

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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.04.2002 - 5 K 807/01

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