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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1856/01 EFG 2003 S. 166

Gesetze: EStG § 17 Abs. 4, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 426

Rückwirkendes Ereignis bei nachträglicher Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft - Berücksichtigung von Drittaufwand

Leitsatz

Wird der Gesellschafter einer GmbH von der Bank aus einer für die GmbH eingegangenen Bürgschaft zunächst nur in Höhe seines anteils in Anspruch genommen, weil die Bank zunächst den Mitgesellschafter ebenfalls in Höhe seines Anteils in Anspruch nimmt und erfolgt die Inanspruchnahme in Höhe der restlichen Bürgschaft erst, nachdem die Inanspruchnahme des Mitgesellschafters erfolglos geblieben war, so liegt darin ein rückwirkendes Ereignis, das die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten beeinflusst.

Eigenkapital ersetzende Bürgschaften des Ehegatten des Gesellschafters einer GmbH sind in dem Umfang anzunehmen, in dem dem Ehegatten gegen den Gesellschafter ein Ausgleichsanspruch gemäß § 426 BGB zusteht. In diesem Umfang entstehen aufgrund des Ausgleichsanspruchs nachträgliche Anschaffungskosten; der Zeitpunkt der tatsächlichen Geltendmachung ist kein rückwirkendes Ereignis

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 503 Nr. 8
EFG 2003 S. 166
EFG 2003 S. 166 Nr. 3
BAAAB-12265

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.05.2002 - 2 K 1856/01

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