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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1066/02

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4

Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der Gesellschaft

Leitsatz

1. Der Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes aus einer wesentlichen Beteiligung kann vor dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft liegen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war.

2. Als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG kommen nicht nur Aufwendungen, die als Nachschüsse (§§ 26 GmbHG) oder als verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters in Betracht.

Fundstelle(n):
QAAAB-15523

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.11.2003 - 5 K 1066/02

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