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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1704/00 EFG 2002 S. 180

Gesetze: BewG § 138 Abs. 3 Satz 1, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 146 Abs. 4, BewG § 146 Abs. 5, BewG § 146 Abs. 6, BewG § 146 Abs. 7, ErbStG § 12 Abs. 3

Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

Leitsatz

Bei der Regelbewertung eines vermieteten Einkaufsmarkt ist auch bei zu erwartenden niedrigeren Mieten kein niedrigererer Ansatz der Miete möglich. Die Regelbewertung bewegt sich noch innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen. Der mögliche Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts kann nur durch ein unparteiisches Verkehrswertgutachten geführt werden, das nach den Regeln der Wertermittlungsverordnung erstellt ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 384 Nr. 6
EFG 2002 S. 180
EFG 2002 S. 180 Nr. 4
NAAAB-12167

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.07.2001 - 2 K 1704/00

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