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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - I 126/2002

Gesetze: UmwStG § 18 Abs. 4, UmwStG § 1 Abs. 2, UmwStG § 2 Nr. 1, UmwStG § 5 Abs. 1 Nr. 2, UmwStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach Umwandlung trotz vorliegender Betriebsaufspaltung

Leitsatz

Wird ein Anteil an einer durch Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) mit einer Personengesellschaft (Besitzunternehmen) entstandenen Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn trotz der vor der Umwandlung bestehenden Betriebsaufspaltung nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer. Der Vermögensübergang i. S. dieser Vorschrift wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anteile an der Kapitalgesellschaft steuerlich bereits notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft gebildet haben, sondern ergibt sich handelsrechtlich als notwendige Folge der Verschmelzung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 13 Nr. 1
DAAAB-11839

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 27.08.2002 - I 126/2002

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