Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach Umwandlung trotz vorliegender Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Wird ein Anteil an einer durch Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) mit einer Personengesellschaft
(Besitzunternehmen) entstandenen Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang veräußert, unterliegt
der Veräußerungsgewinn trotz der vor der Umwandlung bestehenden Betriebsaufspaltung nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer.
Der Vermögensübergang i. S. dieser Vorschrift wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Anteile an der Kapitalgesellschaft
steuerlich bereits notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft gebildet haben, sondern ergibt sich
handelsrechtlich als notwendige Folge der Verschmelzung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): INF 2003 S. 13 Nr. 1 DAAAB-11839
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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 27.08.2002 - I 126/2002