Aufwendungen für ein Aufbaustudium nach Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit aufgrund der Kindererziehung als Werbungskosten
Leitsatz
Ausgaben für ein Aufbaustudium sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar, wenn
bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluss geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium
handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden.
Eine langjährige Unterbrechung der Berufstätigkeit, die durch die Erziehung von Kindern bedingt ist, führt zu keiner anderen
Beurteilung. Denn es kann i.d.R. davon ausgegangen werden, dass die Berufstätigkeit wieder aufgenommen werden soll, sobald
das die familiäre Situation zulässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 15 EFG 2002 S. 15 Nr. 1 VAAAB-11632
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.07.2000 - 9 K 73/97
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