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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 13 V 184/03 EFG 2003 S. 1093

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 69

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften; öffentliche Interessen an einer geordneten Haushaltsführung stehen einer Aussetzung der Vollziehung nicht entgegen

Leitsatz

  1. Gegen die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der derzeit gültigen Fassung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil die Durchsetzung des aus dieser Norm erwachsenden Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitestgehend vereitelt wird, d.h. die materielle Steuernorm von den Finanzbehörden tatsächlich nicht vollzogen wird.

  2. Öffentliche Interessen an einer geordneten Haushaltsführung stehen einer Aussetzung der Vollziehung nicht entgegen. Denn der Staat musste seit mehr als einem Jahrzehnt damit rechnen, dass die Vorschriften über Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren für verfassungswidrig erklärt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1093
EFG 2003 S. 1093 Nr. 15
INF 2003 S. 570 Nr. 15
AAAAB-11289

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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 16.05.2003 - 13 V 184/03

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