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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 504/00 EFG 2003 S. 746

Gesetze: AO § 34 Abs. 1, AO § 69, AO § 162, AO § 166, AO § 191 Abs. 1

Drittwirkung der Steuerfestsetzung in Haftungsfällen; Grundsatz der anteiligen Tilgung bei Säumniszuschlägen zur Lohnsteuer und Lohnsteuernachforderungen

Leitsatz

  1. Sind Lohnsteueranmeldungen abgeben worden, trägt der GmbH-Geschäftsführer die Feststellungslast für die Behauptung, die Löhne seien nicht ausgezahlt worden.

  2. § 166 AO gilt nicht für Haftungsbescheide.

  3. Sind Steuern nicht durch Haftungsbescheide, sondern durch Steuerbescheide gegen eine GmbH festgesetzt worden, ist § 166 AO anwendbar.

  4. Zur Frage der Haftung des GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69, 34 AO ist nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung im Wesentlichen auf den Schadensersatzcharakter der Haftungsnormen des § 69 AO abzustellen. Der Grundsatz der anteiligen Tilgung kommt auch bei Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für pauschalierte Lohnsteuer zur Anwendung. Gleiches gilt für den hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 746
EFG 2003 S. 746 Nr. 11
SAAAB-11244

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.11.2002 - 11 K 504/00

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