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FG Münster Urteil v. - 9 K 315/17 K EFG 2020 S. 693 Nr. 10

Gesetze: AnfG § 3 Abs 1; AnfG § 14 Abs 1; AO § 191 Abs 1 Satz 1

Abgabenordnung

Kein Haftungsbescheid für eine Duldungsverpflichtung; Vorbehalt nach § 14 AnfG

Leitsatz

1) Für die Verpflichtung einer GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid wegen einer nach § 3 Abs. 1 AnfG anfechtbaren Zahlung der GbR kann der GbR-Gesellschafter nicht durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden.

2) Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen, soweit der zugrunde liegende Steuerbescheid nicht bestandskräftig geworden ist. Ein Duldungsbescheid, der keinen solchen Vorbehalt enthält, ist rechtswidrig.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 25
DStRE 2020 S. 939 Nr. 15
EFG 2020 S. 693 Nr. 10
TAAAH-46680

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FG Münster, Urteil v. 20.11.2019 - 9 K 315/17 K

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