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FG Münster Urteil v. - 8 K 7131/01 F EFG 2003 S. 535

Gesetze: EStG § 10 d, AO 1977 § 175 Abs 1, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 182 Abs 1, HGB § 167 Abs 3, HGB § 172, EStG § 15 a

Feststellung nicht ausgleichs- und abzugsfähiger Verluste (§ 15 a EStG)

Keine Erhöhung des ausgleichsfähigen Verlusts eines Kommanditisten bei Nachschussverpflichtung in Form lediglich buchmäßiger Kapitalrücklage und buchmäßiger Gesellschafterdarlehen - Erfordernis der tatsächlichen Einlagenleistung

Leitsatz

1) Nachschussverpflichtungen eines Kommanditisten, die lediglich in Form der buchmäßigen Kapitalrücklage und buchmäßiger Gesellschafterdarlehen erbracht werden, erhöhen nicht dessen ausgleichsfähigen Verlust.

2) Eine über die Haftsumme nach § 172 HGB hinausgehende Einlage des Kommanditisten führt nur dann zu einer höheren Verlustbeteiligung im Rahmen des § 15 a EStG, wenn sie tatsächlich geleistet und dadurch die Haftungsgrundlage für eventuelle Gläubiger tatsächlich sofort erhöht wird; die bloße Verpflichtung zu einer derartigen Einlage reicht nicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 535
GAAAB-11167

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FG Münster, Urteil v. 16.01.2003 - 8 K 7131/01 F

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