Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der Regelbesteuerung oder der Durchschnittsbesteuerung
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegende Leistung?
Leitsatz
1) Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellen gesonderte, nicht zwangsläufig und untrennbar miteinander verbundene Tätigkeitsbereiche
dar, die in § 24 UStG lediglich - neben anderen Betätigungen - unter dem Oberbegriff "land- und forstwirtschaftlicher Betrieb"
zusammengefasst werden.
2) Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb, liegen hinsichtlich der Pachtzinsen keine
"im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" i.S. des § 24 UStG . Dies gilt unabhängig
davon, ob der Steuerpflichtige weiterhin als Forstwirt tätig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 255 Nr. 5 EFG 2001 S. 243 WAAAB-10891
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