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FG MÜNSTER Urteil v. - 15 K 957/98 U EFG 2001 S. 243

Gesetze: UStG § 24

Umsatzsteuer

Pachtzinsen aus der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs als der Regelbesteuerung oder der Durchschnittsbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegende Leistung?

Leitsatz

1) Landwirtschaft und Forstwirtschaft stellen gesonderte, nicht zwangsläufig und untrennbar miteinander verbundene Tätigkeitsbereiche dar, die in § 24 UStG lediglich - neben anderen Betätigungen - unter dem Oberbegriff "land- und forstwirtschaftlicher Betrieb" zusammengefasst werden.

2) Verpachtet ein Steuerpflichtiger seinen gesamten landwirtschaftlichen Betrieb, liegen hinsichtlich der Pachtzinsen keine "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" i.S. des § 24 UStG . Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige weiterhin als Forstwirt tätig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 255 Nr. 5
EFG 2001 S. 243
WAAAB-10891

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FG MÜNSTER, Urteil v. 21.11.2000 - 15 K 957/98 U

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