Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung wegen
angeordneter Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis; Bekanntgabe
an den Testamentsvollstrecker; Rückerstattungsempfänger von
Erbschaftsteuer bei bestehender Testamentsvollstreckung
Leitsatz
1. Bekanntgabe eines
Erbschaftsteuerbescheides: Ist im Rahmen der Anordnung der
Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis der Alleinerbe
gleichzeitig der Testamentsvollstrecker, treffen ihn die gleichen Rechte und
Pflichten - hier: Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nach § 31
Abs. 5 ErbStG - wie bei einer allgemeinen Testamentsvollsteckung, lediglich
beschränkt auf den Vermächtnisgegenstand.
2. Während des Bestehens einer
Testamentsvollstreckung ist Erstattungsberechtigter für die aus dem
Nachlass entrichtete überzahlte Erbschaftsteuer allein der
Testamentsvollstrecker.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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