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FG München  v. - 4 K 3723/97 EFG 2001 S. 301

Gesetze: ErbStG § 31 Abs. 5, ErbStG § 32 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 149, AO 1977 § 125 Abs. 1, BGB § 2223, BGB § 2041

Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung wegen angeordneter Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis; Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker; Rückerstattungsempfänger von Erbschaftsteuer bei bestehender Testamentsvollstreckung

Leitsatz

1. Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheides: Ist im Rahmen der Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein Vermächtnis der Alleinerbe gleichzeitig der Testamentsvollstrecker, treffen ihn die gleichen Rechte und Pflichten - hier: Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung nach § 31 Abs. 5 ErbStG - wie bei einer allgemeinen Testamentsvollsteckung, lediglich beschränkt auf den Vermächtnisgegenstand.

2. Während des Bestehens einer Testamentsvollstreckung ist Erstattungsberechtigter für die aus dem Nachlass entrichtete überzahlte Erbschaftsteuer allein der Testamentsvollstrecker.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 301
ZAAAB-10248

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG München v. 23.08.2000 - 4 K 3723/97

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