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Finanzgericht München Urteil v. - 4 K 259/01 EFG 2002 S. 1262

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3, StBerG § 55 Abs. 2 Nr. 1, StBerG § 67

Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen fehlender Haftpflichtversicherung

Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft mbH

Leitsatz

Der Grund für den Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung ist weiterhin gegeben, wenn zwar vor der Entscheidung des FG über den Widerruf ein Versicherungsschutz mit Wirkung für die Zukunft hergestellt worden ist, für eine zurückliegende Zeit aber eine Versicherungslücke besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1262
EFG 2002 S. 1262 Nr. 19
OAAAB-10217

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Finanzgericht München, Urteil v. 11.07.2001 - 4 K 259/01

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