Ein „eigener Hausstand„
i. S. des
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
EStG muß nicht die Voraussetzungen des
bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffes erfüllen
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Ein „eigener Hausstand„
im Sinne des
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
EStG muss nicht den Anforderungen des
bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffes genügen. Zur Anerkennung der
Unterbringungskosten im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten
doppelten Haushaltsführung ist es daher nicht erforderlich, das sich
innnerhalb der (Haupt-)Wohnung des Steuerpflichtigen die üblichen
Nebenräume (Bad, Toilette und Küche) befinden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 77 EFG 2003 S. 77 Nr. 2 INF 2003 S. 7 Nr. 1 KÖSDI 2003 S. 13637 Nr. 3 AAAAB-09887
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Online-Dokument
Finanzgericht München, Urteil v. 21.08.2002 - 1 K 3262/00
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