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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 3262/00 EFG 2003 S. 77

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

„Eigener Hausstand„ im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG

Ein „eigener Hausstand„ i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG muß nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffes erfüllen

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Ein „eigener Hausstand„ im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG muss nicht den Anforderungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffes genügen. Zur Anerkennung der Unterbringungskosten im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung ist es daher nicht erforderlich, das sich innnerhalb der (Haupt-)Wohnung des Steuerpflichtigen die üblichen Nebenräume (Bad, Toilette und Küche) befinden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 77
EFG 2003 S. 77 Nr. 2
INF 2003 S. 7 Nr. 1
KÖSDI 2003 S. 13637 Nr. 3
AAAAB-09887

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Finanzgericht München, Urteil v. 21.08.2002 - 1 K 3262/00

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