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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 4226/99 E EFG 2002 S. 831

Gesetze: EStG § 19 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 1a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Ablösung von Versorgungsansprüchen eines alleinigen Geschäftsführers als tarifbegünstigte Entschädigung einer Pensionsverpflichtung

Leitsatz

Die Abgeltung des Witwenpensionsanspruchs der durch Erbfall in die Position der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin eingetretenen Berechtigten kann auf einer Zwangslage beruhen und damit als steuerbegünstigte Entschädigung zu behandeln sein, wenn eine Fortführung der Kapitalgesellschaft zur Abwicklung der Pensionsansprüche nach wirtschaftlichen Maßstäben unsinnig gewesen wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 880 Nr. 14
EFG 2002 S. 831
EFG 2002 S. 831 Nr. 13
QAAAB-07381

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.03.2002 - 17 K 4226/99 E

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