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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 5643/02 F EFG 2003 S. 1296

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 16 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 1 Satz 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten

Leitsatz

1. Wird der zunächst nach den Umsätzen im Vorjahr bemessene Kaufpreis für den Erwerb eines Praxiswerts aufgrund einer Anpassungsklausel mit Rücksicht auf die Umsatzentwicklung späterer Jahre herabgesetzt, so kann eine entsprechende Minderung der Anschaffungskosten erst auf den dem Eintritt der Minderungsgründe nachfolgenden Bilanzstichtag vorgenommen werden. Denn in diesem Fall liegt keine Wertaufhellung, sondern eine nachträgliche Wertänderung vor.

2. Eine korrespondierende Behandlung mit der ggf. rückwirkenden Änderung des stichtagsbezogenen Veräußerungsgewinns im Falle der Minderung der Kaufpreisforderung kommt insoweit nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1094 Nr. 18
EFG 2003 S. 1296
INF 2003 S. 645 Nr. 17
XAAAB-07357

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.04.2003 - 16 K 5643/02 F

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