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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG Urteil v. - 2 K 1689/99 K, F, G EFG 2001 S. 593

Gesetze: UmwStG § 12 Abs 3 Satz 2, UmwStG § 19 Abs 1, EStG § 10d Abs 3 Satz 2, KStG § 8 Abs 1

Verlustabzug nach § 10d EStG bei Verschmelzung einer GmbH

Leitsatz

Eine Betriebseinstellung i.S. des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG in der bis zum geltenden Fassung kann erst dann angenommen werden, wenn es zum (totalen) Betriebsstillstand gekommen ist bzw. das Unternehmen endgültig aufgehört hat, werbend tätig zu sein, so dass der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens nicht weiterbesteht. Wird die bisherige gewerbliche Tätigkeit in reduziertem Umfang weiterbetrieben, liegt dagegen eine Einstellung des Geschäftsbetriebes nicht vor.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 593
QAAAB-06934

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FINANZGERICHT DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 21.02.2001 - 2 K 1689/99 K, F, G

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