Abzug von Vorsteuern, die in Bewirtungsrechnungen ausgewiesen sind, bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
Die Wahl der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Verpflichtung, Aufzeichnungen,
wie sie z. B. § 4 Abs. 7 EStG fordert, zu führen.
Den Voraussetzungen dieser Vorschrift ist jedoch ausnahmsweise genügt, wenn bei einer geringen Anzahl von Bewirtungen die
wenigen Belege getrennt aufbewahrt und die entsprechenden Aufwendungen in der Einnahme-Überschussrechnung getrennt dargestellt
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 378 EFG 2003 S. 378 Nr. 6 IAAAB-06792
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Urteil v. 27.02.2002 - 6 K 5026/00
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.