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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 6 K 5026/00 EFG 2003 S. 378

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 7, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2

Abzug von Vorsteuern, die in Bewirtungsrechnungen ausgewiesen sind, bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Die Wahl der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Verpflichtung, Aufzeichnungen, wie sie z. B. § 4 Abs. 7 EStG fordert, zu führen.

Den Voraussetzungen dieser Vorschrift ist jedoch ausnahmsweise genügt, wenn bei einer geringen Anzahl von Bewirtungen die wenigen Belege getrennt aufbewahrt und die entsprechenden Aufwendungen in der Einnahme-Überschussrechnung getrennt dargestellt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 378
EFG 2003 S. 378 Nr. 6
IAAAB-06792

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 27.02.2002 - 6 K 5026/00

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