Vor Bezug einer bis zum Grundstückserwerb unentgeltlich
genutzten Wohnung entstandene Instandsetzungsaufwendungen als Vorkosten i. S.
des
§ 10 e Abs. 6
EStG
Einkommensteuer 1992
Leitsatz
1. Können Aufwendungen für
die Instandsetzung einer fremden Wohnung nicht nur durch die zwar
beabsichtigte, tatsächlich aber erst 9 Monate später realisierte
Anschaffung dieser Wohnung motiviert, sondern auch durch die unmittelbar nach
Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen erfolgte Nutzung dieser
Wohnung auf schuldrechtlicher oder auch gänzlich fehlender Rechtsgrundlage
veranlasst sein, dann schließt dieser –in zeitlicher Hinsicht
engere– Veranlassungszusammenhang die Anwendbarkeit des
§ 10 e Abs. 6
EStG aus.
2. Offen blieb, ob vor Anschaffung
einer Wohnung i. S. des
§ 10 e Abs. 1
EStG entstandene Vorkosten auch dann noch nach
§ 10 e Abs. 6
EStG abgezogen werden können, wenn der
Grundstückserwerb zwar erst im Folgejahr, insgesamt aber innerhalb eines
Jahres (hier: innerhalb von 9 Monaten) nach der Entstehung der als Vorkosten
geltend gemachten Aufwendungen stattfindet (vgl.
,
BStBl II 2001, 578).
Fundstelle(n): JAAAB-06423
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 07.09.2001 - 3 K 265/01
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