Dokument Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO – Muster
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Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO – Muster
Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO
Der Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO bezieht sich auf Bescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung hat die Vorteile, dass die Finanzbehörde eine eingereichte Steuererklärung gerade nicht unverzüglich und abschließend vor der Steuerfestsetzung prüfen muss, das Festsetzungsverfahren folglich beschleunigt wird und beim Steuerpflichtigen die Abschlusszahlungen zeitnah eingehen, die aus der eingereichten Steuererklärung folgen. Der Vorbehalt ermöglicht daher einerseits eine rasche Steuererhebung, andererseits wird der Steuerfall offen gehalten. Eine Änderung der Vorbehaltsfestsetzung ist allerdings jederzeit zu Gunsten und zu Lasten des Steuerpflichtigen, in rechtlicher sowie tatsächlicher Hinsicht möglich.
Der Änderungsantrag des Steuerpflichtigen nach § 164 Abs. 2 AO kann sich dabei entweder auf die Aufhebung des Vorbehalts oder auch auf die Festsetzung der Steuer selbst beziehen. Einzige Voraussetzung für den Änderungsantrag ist die Wirksamkeit des Vorbehalts der Nachprüfung. Mit dem Antrag hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine Änderung des Bescheides in abseh...