Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer "Nettolohnvereinbarung" und die Anrechnung von Lohnsteuer im Fall eines zivilgerichtlich durchgesetzten Lohnanspruchs
Leitsatz
1. Widerspricht der im Tatbestand eines Urteils wiedergegebene Sachantrag der Formulierung im Sitzungsprotokoll, geht die Fassung des Antrags im Sitzungsprotokoll vor.
2. Entscheidungen über die Steuerfestsetzung sind im Steuerfestsetzungsverfahren und Entscheidungen über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen im Steueranrechnungsverfahren zu treffen.
3. Fließt einem Steuerpflichtigen nur der im Tenor eines Zivilgerichtsurteils zahlenmäßig bezifferte und in den Entscheidungsgründen als "netto" bezeichnete Arbeitslohn zu, so ist lediglich der zugeflossene Betrag steuerlich als Arbeitslohn zu erfassen.
4. Zur Anrechnung von Lohnsteuerabzugsbeträgen gemäß
§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 182 BFH/NV 1994 S. 4 Nr. 1 SAAAB-04839
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