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BFH Urteil v. - VIII B 112/83 BStBl 1984 II S. 443

Leitsatz

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids ist gerechtfertigt, wenn das FA den Besteuerungssachverhalt nicht geschlossen darstellt und den Steueranspruch in rechtlich schwierig liegenden Fällen nicht schlüssig begründet. Ist die Sachverhaltsdarstellung überdies unvollständig, widersprüchlich und so ungeordnet, daß die rechtliche Subsumtion Schwierigkeiten bereitet, kommt auch keine Sicherheitsleistung in Betracht.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 443
BFHE S. 153 Nr. 140,
KAAAB-02918

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BFH, Urteil v. 14.02.1984 - VIII B 112/83

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