Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 16/82 BStBl 1984 II S. 167

Gesetze: AO §§ 326 Abs. 3, 341ZPO §§ 183, 184, 556

Leitsatz

1. "Geschäftslokal" i.S. der § 183 und § 184 ZPO kann bei einer Aktiengesellschaft außer dem Vorstandsbüro auch ein Vorraum sein, über den die Aktiengesellschaft insofern verfügt, als sie in ihm durch Angestellte einer anderen Gesellschaft Arbeiten ausführen läßt, die ihrer Geschäftstätigkeit dienen.

2. "Bediensteter" i.S. des § 184 ZPO ist jede Person, die von dem betreffenden Zustellungsempfänger mit einem Dienst für ihn betraut worden ist. Es kommt nicht darauf an, ob zwischen dieser Person und dem Zustellungsempfänger ein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis besteht.

3. Die Mahnung nach § 341 AO war keine Voraussetzung der Wirksamkeit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme.

4. Wenn das FG der gegen zwei Verwaltungsakte erhobenen Klage hinsichtlich des einen Verwaltungsaktes stattgegeben und der Kläger wegen der Abweisung der Klage hinsichtlich des anderen Verwaltungsaktes Revision eingelegt hat, ist eine gegen den stattgebenden Teil des FG-Urteils gerichtete unselbständige Anschlußrevision der Behörde unzulässig.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 167
BFHE S. 232 Nr. 139,
EAAAB-02839

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 04.10.1983 - VII R 16/82

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen