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BFH Urteil v. - IV R 21/75 BStBl 1979 II S. 369

Gesetze: EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2EStG § 7

Leitsatz

1. Aufwendungen des Erwerbers eines Unternehmens können keine Anschaffungskosten für einen Geschäftswert des erworbenen Unternehmens sein, wenn der Erwerber beabsichtigt, das erworbene Unternehmen sofort stillzulegen und wenn er dieser Absicht gemäß verfährt.

2. Aufwendungen für ein Wettbewerbsverbot, das zwar unbefristet ist, jedoch mit dem Tode des Verpflichteten erlischt, sind durch Aktivierung und Absetzungen für Abnutzung auf die mutmaßliche Lebenszeit des Verpflichteten zu verteilen.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 369
BFHE S. 180 Nr. 127,
ZAAAB-01591

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BFH, Urteil v. 25.01.1979 - IV R 21/75

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