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BFH Urteil v. - IV R 17/73 BStBl 1977 II S. 825

Gesetze: EStDV § 74EStDV (1961) § 51 Abs. 1 Nr. 2 lit. bGG Art. 3

Leitsatz

Ein in einem Grundstück als seiner natürlichen Lagerstätte ruhendes Kiesvorkommen gehört zum Anlagevermögen des Kiesabbauunternehmens, dem das Ausbeuterecht zusteht. Für noch nicht abgebauten Kies kann keine Preissteigerungsrücklage nach EStDV § 74 gebildet werden. Gegenüber der steuerrechtlichen Behandlung von gewonnenem Kies liegt darin keine die Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzende Ungleichbehandlung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 825
BFHE S. 140 Nr. 123,
VAAAB-01173

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BFH, Urteil v. 23.06.1977 - IV R 17/73

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