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BFH Urteil v. - II R 39/76 BStBl 1977 II S. 123

Gesetze: AO § 131 Abs. 1BewG § 121aGrEStG (1940) § 9 Abs. 2VStRG Art. 2 Nr. 28

Leitsatz

§ 121a BewG ändert nichts daran, daß beim Grundstückserwerb zur Rettung eines Grundpfandrechts (§ 9 Abs. 1 GrEStG) die Einziehung der Nachsteuer (§ 9 Abs. 2 GrEStG) unbillig sein kann (§ 131 AO), wenn infolge der mittelbaren (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 GrEStG) Bezugnahme die Nachsteuer entsteht, obwohl der Grundpfandgläubiger bei der Weiterveräußerung des Grundstücks einen Verlust an seinen ausgefallenen Rechten nicht abdecken konnte (BFHE 105, 172).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 123
BFHE S. 290 Nr. 120,
OAAAB-00896

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BFH, Urteil v. 01.09.1976 - II R 39/76

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