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BFH Urteil v. - II R 39/76 BStBl 1977 II S. 123

Gesetze: AO § 131 Abs. 1BewG § 121aGrEStG (1940) § 9 Abs. 2VStRG Art. 2 Nr. 28

Leitsatz

§ 121a BewG ändert nichts daran, daß beim Grundstückserwerb zur Rettung eines Grundpfandrechts (§ 9 Abs. 1 GrEStG) die Einziehung der Nachsteuer (§ 9 Abs. 2 GrEStG) unbillig sein kann (§ 131 AO), wenn infolge der mittelbaren (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 GrEStG) Bezugnahme die Nachsteuer entsteht, obwohl der Grundpfandgläubiger bei der Weiterveräußerung des Grundstücks einen Verlust an seinen ausgefallenen Rechten nicht abdecken konnte (BFHE 105, 172).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 123
BFHE S. 290 Nr. 120,
OAAAB-00896

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BFH, Urteil v. 01.09.1976 - II R 39/76

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