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BFH Urteil v. - V B 16/76 BStBl 1977 II S. 38

Gesetze: FGO § 107 Abs. 1UStG (1967) § 15 Abs. 2UStG (1967) § 30 Abs. 3

Leitsatz

Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 107 Abs. 1 FGO sind nur Erklärungsmängel, die mit dem Erklärungswillen des Gerichts erkennbar in Widerspruch stehen. Eine ursprünglich nicht gewollte Entscheidung kann nicht im Gewand der Fehlerberichtigung durch die an sich gebotene Entscheidung ersetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 38
BFHE S. 145 Nr. 120,
FAAAB-00860

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BFH, Urteil v. 14.10.1976 - V B 16/76

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