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BFH Urteil v. - III R 164/73 BStBl 1976 II S. 225

Gesetze: AO § 86InvZulG (1969) § 3 Abs. 3 Satz 1, 3, Abs. 6

Leitsatz

1. Die Frist des § 3 Abs. 3 Satz 3 InvZulG 1969 zur Stellung eines Antrags auf Gewährung einer Investitionszulage ist eine Ausschlußfrist.

2. Bei Versäumung der Frist sind die Vorschriften der AO über die Versäumung einer Ausschlußfrist entsprechend anzuwenden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 225
BFHE S. 518 Nr. 117,
WAAAB-00594

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BFH, Urteil v. 07.11.1975 - III R 164/73

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