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BFH Urteil v. - IV R 99/72 BStBl 1975 II S. 772

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, 3EStG § 12 Nr. 2EStG § 13

Leitsatz

Überläßt ein Landwirt seinem Sohn lediglich gegen Leistung von Unterhalt den landwirtschaftlichen Betrieb, ohne ihm das Eigentum am Grund und Boden und den Gebäuden zu übertragen, so sind die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft dem Sohn zuzurechnen, wenn ihm das alleinige Nutzungsrecht nicht nur für kurze Zeit eingeräumt, das gesamte tote und lebende Inventar übereignet und die alleinige Führung des Betriebs übergeben wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 772
BFHE S. 364 Nr. 116,
XAAAB-00426

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BFH, Urteil v. 24.07.1975 - IV R 99/72

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