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BFH Urteil v. - I R 97/75 BStBl 1979 II S. 40

Gesetze: EStG (1969) § 4 Abs. 1, Abs. 4EStG (1969) § 5 Abs. 1EStG (1969) § 12 Nr. 1EStG (1969) § 15 Nr. 1

Leitsatz

Nutzungen aus Kindesvermögen, die die Eltern in ihrem Gewerbebetrieb ziehen, sind ihnen jedenfalls dann als gewerbliche Einkünfte zuzurechnen, wenn diese Nutzungen das Ergebnis einer über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgehenden unternehmerischen Betätigung sind. Die anschließende Verwendung der Nutzungen nach Maßgabe familienrechtlicher Vorschriften oder nach anderen, im Kindesinteresse liegenden Grundsätzen stellt sich steuerrechtlich als Einkommensverwendung der Eltern dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 40
BFHE S. 148 Nr. 126,
AAAAB-01488

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BFH, Urteil v. 05.07.1978 - I R 97/75

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