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BFH Urteil v. - VIII R 228/72 BStBl 1973 II S. 775

Gesetze: HGB § 89b

Leitsatz

Die Ausgleichszahlung an einen Versicherungsvertreter nach § 89b HGB, die für Provisionsverluste infolge eines mit Vertragsbeendigung wirksam werdenden Provisionsverzichts geleistet wird, gehört auch dann zum laufenden Gewinn des Versicherungsvertreters, wenn dieser seinen Gewerbebetrieb aufgibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 775
BFHE S. 126 Nr. 110,
LAAAA-99715

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BFH, Urteil v. 10.07.1973 - VIII R 228/72

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