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BFH Urteil v. - II R 167/81 BStBl 1988 II S. 377

Leitsatz

1. Die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage hängt dann nicht von der erfolglosen Durchführung eines Vorverfahrens ab, wenn die Klägerin durch die Einspruchsentscheidung erstmals beschwert ist.

2. Das FA darf über den Einspruch einzelner Gesellschafter einer GbR nicht durch eine gegen die GbR als solche gerichtete Einspruchsentscheidung befinden, weil die GbR grunderwerbsteuerrechtlich ein anderes Rechtssubjekt ist als ihre Gesellschafter (Anschluß an , BFHE 149,12, BStBl II 1987, 325, und vom II R 118/84, BFHE 148, 331, BStBl II 1987, 183).

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 377
BFHE S. 200 Nr. 152,
UAAAA-98231

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BFH, Urteil v. 04.11.1987 - II R 167/81

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