1. Werden Goldstücke als Geschenke an Geschäftsfreunde verwendet, so sind die Anschaffungskosten auch dann keine abziehbaren Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (1975/77), wenn sie in einem Etui mit aufgedrucktem Werbehinweis verschenkt werden.
2. Nur die AfA und nicht die Anschaffungskosten sind unter den Begriff "Aufwendungen" i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG (1975/77) zu fassen, wenn aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erworben werden.
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