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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 10/18

Gesetze: UStG §15 Abs. 1a EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7

Kein Vorsteuerabzug für betrieblich genutzten Luxussportwagen

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug ist regelmäßig zu versagen, wenn ein Luxussportwagen (Lamborghini Aventator) angeschafft wird, der nahezu ausschließlich vom Geschäftsführer genutzt wird und ein besonderes, ausnahmsweise anzuerkennendes betriebliches Interesse nicht dargetan wird.

Fundstelle(n):
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 7
UStB 2018 S. 196 Nr. 7
WAAAG-86275

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 12.04.2018 - 2 V 10/18

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